D&O-Versicherung

Die D&O Versicherung lässt sich am besten beschreiben als Berufshaftpflicht-Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Sie deckt die gesamte Tätigkeit dieses Personenkreises als Organe eines Unternehmens ab. Als Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt sie die versicherten Unternehmensführer mehrfach.

Immer häufiger werden in Deutschland Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter erheblich verschärfen. Vom Versicherungsschutz erfasst sind in der Regel alle Organe (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä.) und leitende Angestellte (Prokuristen u. ä.) einer Gesellschaft, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (Definition nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes, eine genauere Auslegung ist regelmäßig nur im Einzelfall möglich) zu erfüllen haben.

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